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Anwalt für Erbrecht – Rechtsberatung & Streitvertretung

Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin, Königs Wusterhausen & Ludwigsfelde

Auf dem Gebiet des Erbrechts sind unsere Anwälte in Königs Wusterhausen, Ludwigsfelde und Berlin neben der Streitvertretung insbesondere rechtsgestaltend tätig: Bei der gestaltenden Tätigkeit liegt der Fokus auf dem Entwurf von Testamenten und Erbverträgen. Hier liegt uns viel daran, mit dem Mandanten den wirklichen letzten Willen herauszuarbeiten. Häufig herrschen falsche Vorstellungen zur Bedeutung von verwendeten Fachbegriffen. Daher ist es besonders wichtig, dass das tatsächlich Gewollte erkannt wird und mithilfe eines Rechtsanwalts für Erbrecht in Form präziser juristischer Formulierungen umgesetzt wird. Denn auch durch eine scheinbar klare Formulierung wie "[…] ansonsten soll alles meine Enkelin erhalten […]" können erhebliche Erbrechtsstreitigkeiten entstehen. War mit dieser Formulierung nur eine Ersatzerbschaft oder gar eine Vor- und Nacherbschaft gemeint? Entsprechend sind die juristischen Konsequenzen in beiden Fällen völlig unterschiedlich und können im Zweifelsfall tatsächlich das Gegenteil des Gewollten bewirken.

Im streitvertretenden Bereich kommt den Auseinandersetzungen zwischen den Erben, etwa bei Auskunftsansprüchen, Pflichtteilsansprüchen, Ergänzungsansprüche und der Erbauseinadersetzung, eine erhebliche Bedeutung zu.

Als spezialisierte Rechtsanwälte für Erbrecht begleiten wir zudem die Unternehmensrechtsnachfolge. Diese wird oft sehr spät und manchmal zu spät angegangen. Bei weitreichenden steuerlichen Fragen profitieren unsere Mandanten von der engen Zusammenarbeit mit unserem steuerberatenden Kooperationspartner.

Für eine Beratung oder Vertretung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Spezialisierter Ansprechpartner im Bereich Erbrecht ist

Rechtsanwalt Roy Riedel.

Infos zum Erbrecht: So regeln Sie den reibungslosen Vermögensübergang mit Ihrem Anwalt

Jeder Mensch stirbt und so betrifft auch das Thema Erbe und Nachlass jeden Einzelnen. Dabei kommt es immer wieder zu vermeidbaren Irrtümern und Unklarheiten, die leicht zu familiären Konflikten und Erbrechtsstreitigkeiten führen können. Gut beraten ist, wer rechtzeitig mit seinem Rechtsanwalt für Erbrecht die wichtigsten Punkte klärt.

Was ist das Erbrecht?

Das Erbrecht ist in Deutschland als subjektives Recht ein Grundrecht und in Art. 14 ausdrücklich garantiert. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 1922-2385 geregelt und behandelt die Weitergabe von Vermögen – auch wenn Sie keine eigenen Schritte dafür unternehmen.

Seit 2015 sind EU-Erbschaftsregeln in nationales Recht umgesetzt. Das Erbrecht bietet gleichzeitig die Möglichkeit, durch rechtzeitige Vorsorge die Vermögensnachfolge nach den eigenen Wünschen zu gestalten.

Natürliche Personen, deren Nachlass nach ihrem Tod an andere übergeht, werden als Erblasser bezeichnet. Die Erblasser haben weitgehende Freiheiten, sind aber nicht vollständig ungebunden. Das Ziel der Nachlassregelung sollte ein letzter Wille sein, der inhaltlich angemessen und eindeutig, formal korrekt, gültig und möglichst nicht anfechtbar ist.

Die Beratung durch Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht stellt hierbei sicher, dass Sie typischer Fehler vermeiden.

Für Fragen zum Thema Erbrecht und dem korrekten Testamentsentwurf wenden Sie sich gern an uns. Als Fachanwaltskanzlei stehen wir Ihnen mit unseren Anwaltsbüros in Berlin, Ludwigsfelde und Königs Wusterhausen gern zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 03378 - 85 77 90 oder über das Kontaktformular.

Welches Erbrecht gilt?

Grundsätzlich gilt das Erbrecht des Staates, dem der Verstorbene angehört hat. Internationales Erbrecht wird relevant, wenn ein Auslandsbezug besteht:

  • bei Vermögen im Ausland,
  • wenn ein ausländischer Staatsbürger Güter in Deutschland vererbt,
  • bei Eheleuten mit gemischter Nationalität sowie
  • bei einem Wohnsitz im Ausland.

Innerhalb der EU ist das Erbrecht mit wenigen Ausnahmen vereinheitlicht. Darüber hinaus kann die Lage komplexer sein. Daher ist es bei Auslandsbezug besonders sinnvoll, sich rechtzeitige Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Erbrecht zu suchen.

Diese Fragen spielen im Erbrecht die größte Rolle

Viele Fragen werden erst beim Eintreten des Erbfalls als relevant erkannt. Wenn Erblasser hier rechtzeitig den Regelungsbedarf feststellen, vermeiden sie Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft, schützen das Vermögen und den eigenen Nachlass.

Wichtige Themen sind vor allem:

  • Erbfolge
  • Testament und letzter Wille
  • Pflichtteile
  • Ausschluss von Erbberechtigten durch Enterben
  • Erbberechtigung nichtehelicher oder adoptierter Kinder
  • Aufteilung von Vermögenswerten wie Immobilien und Unternehmen

Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge regelt den Vermögensübergang, wenn dieser nicht durch ein Testament anderes bestimmt ist. Dabei werden Verwandtschaftsgrade erster, zweiter und dritter Ordnung unterschieden.

Es gilt: Es erben immer die nächsten, lebenden Verwandten bzw. deren Nachkommen mit festgelegten Anteilen. Verwandte einer weiter entfernten Ordnung sind vollständig aus der Erbfolge ausgeschlossen, solange nähere Angehörige am Leben sind.

  • 1. Ordnung: Kinder des Erblassers und deren Nachkommen
  • 2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren weitere Nachkommen – Geschwister, Nichten und Neffen etc.
  • 3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen – Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen etc.

Eingeschränkt wird diese Erbfolge durch das Ehegattenerbrecht. Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner sind nicht verwandt, aber erbberechtigt. Die Familie des Ehegatten erbt grundsätzlich nicht.

Wenn keine lebenden Erbberechtigten zu ermitteln sind, tritt der Staat das Erbe an.

Letzter Wille, Testament & Erbvertrag – Sicherheit mit Anwalt!

Die Formulierung des letzten Willens kann die Erbfolge, wie im Erbrecht formuliert, abändern. Dafür gibt es viele Möglichkeiten, wie zum Beispiel:

  • eine abweichende Erbfolge festlegen
  • einen Alleinerben bestimmen
  • den Nachlass auf ausgewählte Erbengemeinschaft aufteilen
  • befreite oder nicht befreite Vorerben und Nacherben bestimmen
  • nicht verwandte, natürliche oder juristische Personen als Erben einsetzen
  • neben Erben zusätzlich Personen mit einem Vermächtnis bedenken

Der letzte Wille kann als nicht öffentliches Testament verfasst sein. Beim Auffinden nach dem Todesfall muss es zwingend dem Nachlassgericht übergeben werden.

Ein nicht öffentliches Testament muss vollständig handschriftlich sein. Nur die handschriftliche Unterschrift ist nicht ausreichend und das gesamte Dokument damit ungültig. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht ist beim nicht öffentlichen Testament empfehlenswert.

Ein öffentliches Testament lässt der Erblasser notariell beurkunden oder hinterlegt es direkt beim Nachlassgericht. So ist es sicher gegen Verfälschung und wird in jedem Fall aufgefunden. Auch bei der Wahl dieser Testamentsart ist es sinnvoll im Vorfeld einen Anwalt für Erbrecht einzuschalten.

Eine Sonderform ist das 'Berliner Testament' oder Ehegattentestament: Dabei ist zunächst jeweils der überlebende Ehegatte als Alleinerbe bzw. Vorerbe eingesetzt. Nach dessen Ableben erben die Kinder als Schlusserben.

Der Erbvertrag ist eine andere Form der Verfügung für Ehegatten. Dieser ist bindend und kann nicht so leicht abgeändert werden. Erbverträge werden oft zusammen mit Eheverträgen aufgesetzt. Für eine Beratung zu diesem Thema konsultieren Sie am besten Ihren auf Erbrecht spezialisierten Anwalt.

Sichern Sie sich jetzt eine umfassende Erbrechtsberatung durch die Rechtsanwälte Ihrer Fachanwaltskanzlei Burazi & Riedel! Wir sind vor Ort in Berlin, Ludwigsfelde und Königs Wusterhausen für Sie da.

Pflichtteile und Enterben

Ein Testament kann Erbberechtigte als Personen oder als eindeutig benannte Gruppe von der Erbfolge ausschließen. Das passiert automatisch auch, wenn ein Alleinerbe erklärt wird.

Doch auch ein Testament kann die Nachlassverteilung nicht vollständig verändern. Nahe Verwandte haben das Recht auf den Pflichtteil, der entsprechend der verwandtschaftlichen Ordnung in verschiedener Höhe besteht.

Anspruchsberechtigt sind hierbei gemäß Erbrecht:

  • Kinder
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
  • Enkel und Urenkel, wenn deren Eltern bereits verstorben sind
  • ohne Kinder die Eltern

Wichtig: Geschwister, Großeltern und deren jeweilige Nachkommen erhalten keinen Pflichtteil. Das Erbrecht gewährt als Pflichtteil nur den Anspruch auf eine Geldsumme, nicht auf konkrete Güter und Gegenstände.

Ein Erbe ausschlagen: Nutzen Sie die Beratung durch unsere Anwälte für Erbrecht in Königs Wusterhausen, Ludwigsfelde & Berlin!

Ist der Erblasser überschuldet, würde der Erbende auch dessen Verpflichtungen übernehmen und somit einen Nachteil erleiden. Daher ist es möglich, auf ein Erbe zu verzichten. Das muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls geschehen.

Es ist auch möglich, das Erbe anzutreten aber dabei die Haftung auf die Erbmasse zu beschränken. Dies macht es möglich, ohne finanziellen Nachteil das Andenken zu ehren und den Nachlass persönlich zu regeln.

Als letzter Erbe kann der Staat ein Erbe nicht ausschlagen. Der Staat haftet aber generell nur mit der Erbmasse.

Umfassende Beratung und Unterstützung in diesem Bereich bietet Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht!

Vermögen sinnvoll aufteilen: Verkauf und Schenkung

Erbteile können verkauft werden. Das ist sinnvoll, wenn Erbende die Güter und Gegenstände nicht selbst nutzen wollen oder können. Ein solcher Verkauf kann nur nach Erbfall erfolgen. Angehörige der Erbengemeinschaft haben ein Vorkaufsrecht.

Es kann auch sinnvoll sein, Vermögen schon vor dem Eintreten des Erbfalles aufzuteilen. So lassen sich Immobilien, Wirtschaftsbetriebe und bedeutende Wertgegenstände wirtschaftlich sinnvoll in eine Hand weitergeben.

Schenkungen können ein Weg sein, um Vermögen ohne Einfluss auf Pflichtteile zu verteilen. Allerdings wirken sich Schenkungen bis zu zehn Jahre vor dem Erbfall noch in absteigender Höhe auf die Berechnung der Pflichtteile aus.

Mit spezialisiertem Rechtsanwalt für Erbrecht die beste Regelung finden

Das Erbrecht ist ein sehr komplexes Thema. Durch die Verknüpfung wirtschaftlicher und familiärer Themen, die häufig in einer emotional herausfordernden Situation stattfindet, kann sich ein Erbfall stark auf die Beziehungen in der Erbengemeinschaft und in Familien auswirken.

Die meisten Erblasser möchten optimale Regelungen finden und den eigenen Willen klar, eindeutig und möglichst unanfechtbar ausdrücken. Dabei leistet Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht wertvolle Unterstützung.

Kontaktieren Sie uns bei Erbrechtsstreitigkeiten, Testamentsentwürfen, Unternehmensrechtsnachfolge und weiteren Fragen zum Thema Erbrecht! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind bemüht Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen!

Ihre Fachanwaltskanzlei Burazi & Riedel

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Das Bild zeigt ein Testament und dient der Verdeutlichung des Themas: Hilfe durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht bei Erbrechtsstreitigkeiten in Berlin, Ludwigsfelde und Königs Wusterhausen.

 

Roy Riedel
Fachanwalt für Familienrecht

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