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Strafrecht – Fachanwalt

Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin, Ludwigsfelde & Königs Wusterhausen

Durch den Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Rasehorn, vertreten wir Mandanten, die sich einem strafbaren Vorwurf ausgesetzt sehen.

RA Sven Rasehorn übernimmt im Strafrecht Vertretungen bis zum Bundesgerichtshof. Er war mehrere Jahre Vorsitzender im Anstaltsbeirat der Justizvollzugsanstalt Heidering von Berlin. Der Anstaltsbeirat ist als Gremium nach dem Strafvollzugsgesetz tätig und u. a. neben der Anstaltsleitung und den Vertretern der Aufsichtsbehörde eigenständig Ansprechpartner für die Gefangenen und Bediensteten einer Strafvollzugsanstalt. Seine fachlichen und berufspraktischen Erfahrungen machen Herrn Rasehorn zu einem ausgewiesenen Rechtsexperten im Bereich Strafrecht. Sein Wissen und seine Kompetenz setzt er für Sie ein!

Optimal vertreten durch Ihren Fachanwalt für Strafrecht

Strafrechtliche Vorwürfe und deren Behandlung sind ein weites Feld und im Konkreten stets im Einzelfall individuell zu beurteilen.

Wichtig: Von entscheidender Bedeutung für eine optimale Vertretung ist es, insbesondere im Vorfeld der Ermittlungen und im Besonderen auch gegenüber der Polizei, keine Äußerungen aufs Geratewohl abzugeben.

Zwar haben die Staatsanwaltschaft und die Polizei nicht nur Belastendes, sondern auch Entlastendes zu ermitteln, doch sieht die Praxis oft anders aus. Als Schutz hiergegen sollte sich der Beschuldigte im Vorfeld einer möglichen Anklage zu dem Vorwurf im Zweifel nicht äußern. Äußern Sie sich frühestens zur Sache, nachdem Sie mit Ihrem Anwalt für Strafrecht Rücksprache gehalten haben.

Oder zur Verdeutlichung anders gesagt: Wer früh redet, sitzt länger.

Verteidigungstaktik erarbeiten

Zunächst stellen wir die Vertretung und Verteidigung sicher. Als unser Mandant brauchten Sie nicht aufgrund einer Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei zu erscheinen. Vielmehr zeigen wir die Verteidigung an und nehmen zunächst Akteneinsicht. Ausgehend von der Akteneinsicht können wir uns als Fachanwälte für Strafrecht sämtlicher der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stehenden Informationen bedienen, um im Anschluss daran, die beste Verteidigungstaktik festzulegen.

Erst dann sollte erwogen werden, ob und in welchem Umfang eine Einlassung auf den Vorwurf der Staatsanwaltschaft erfolgt.

Anderenfalls läuft ein Beschuldigter Gefahr, Schaden im Hinblick auf eine spätere, erfolgreiche Verteidigung zu verursachen. Dies kann selbst für entlastende Momente gelten, wenn diese in Widerspruch mit der Akte stehen und dadurch die Glaubwürdigkeit anderer Aussagen beeinträchtigt wird.

Auch im Strafrecht gilt somit die Devise: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Strafrecht und Unternehmen

Hinsichtlich der strafrechtlichen Ausrichtung sind Unternehmen und die Führung von Unternehmen schnell überfordert. Hier ist gerade im Strafrecht schnelle Hilfe durch einen Anwalt notwendig. Nur so kann vermieden werden, dass durch vorschnelle und unbedachte Äußerungen strafrechtliche Sanktionen herbeigeführt oder verstärkt werden.

Dies gilt im Hinblick auf überraschende Durchsuchungen genauso wie bei Beschlagnahmungen und Sicherstellungen von Beweismitteln oder Vermögen.

Bei schwerwiegenden Vorwürfe kann es mitunter zu Verhaftungen von Geschäftsführern oder anderen Führungspersonen von Firmen und Unternehmen kommen kann. Auch hier ist eine zeitnahe Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht notwendig, um eine Schadensintensivierung abzuwenden oder zumindest zu begrenzen.

Insoweit stehen wir als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht auch Unternehmen im Bereich von Delikten der Bestechung und Korruption zur Verfügung. Solchen Vorwürfen sind Amtsträger genauso ausgesetzt wie Personen im geschäftlichen Verkehr.

Gerade das Strafrecht für Unternehmen hat eine große Bandbreite, deren Bedeutung und Ausweitung den Unternehmensinhabern nicht immer bewusst ist.

Ziele der strafrechtlichen Vertretung

Bei der strafrechtlichen Beratung und Vertretung geht es darum, strafrechtliche Vorwürfe abzuwehren und eine entsprechende Risikobeurteilung sowie eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Dabei sind nicht zuletzt auch Maßgaben im Vorfeld zu beachten. Insoweit nehmen Compliance-Anforderungen in der Bedeutung zu. Hier wird oft unterschätzt, dass die Unternehmensführungen auch Pflichten hinsichtlich der Auswahl und Überwachung haben. Insoweit stellen Einführung und Handhabung von Compliance-Richtlinien Maßnahmen dar, die Unternehmen schützen können.

RA Rasehorn ist Ihr Fachanwalt für Strafrecht

Gern stehen wir Ihnen in jeder Lage des Verfahrens zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner als Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt Rasehorn.

Darüber hinaus tritt RA Rasehorn als Fachanwalt für Strafrecht auch für die Opferinteressen ein, sowohl als Nebenklägervertreter als auch bei Anträgen nach dem Opfer- und Entschädigungsgesetz.

Rechtsanwalt Sven Rasehorn ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV.

Wissenswertes zum Strafrecht

Was ist das Strafrecht und wo ist es geregelt?

Die deutsche Rechtsordnung unterscheidet zwischen privatem und öffentlichem Recht. Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts, das die Beziehung zwischen dem Staat und den Bürgern regelt. Es beinhaltet alle Rechtsnormen, die den Umfang der staatlichen Strafbefugnisse betreffen, es definiert die Voraussetzungen für eine Straftat und die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Was verboten und strafbar ist, ist im Strafgesetzbuch (StGB) festgelegt. Weiter wird das Strafrecht in das formelle und materielle Strafrecht unterteilt:

  • Das formelle Strafrecht führt Regeln für den Ablauf eines Strafverfahrens auf. Es gibt die Rahmenbedingungen rund um Verfahrensfragen vor.
  • Das materielle Strafrecht legt fest, welches Verhalten als Straftat gilt und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Zusätzlich gibt es im Nebenstrafrecht Gesetze, die das Strafgesetzbuch erweitern. Dazu gehören beispielsweise das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Waffengesetz (WaffG) und das Arzneimittelgesetz (AMG).

Wozu gibt es das Strafrecht?

Aufgabe des Strafrechts ist der Schutz elementarer Rechtsgüter und die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung. Dazu gehören unter anderem:

  • Schutz der körperlichen Unversehrtheit
  • Schutz des Lebens
  • Schutz von Ehre und Würde
  • Schutz von Vermögen

Ziel des Strafrechts ist die Verhinderung weiterer Straftaten und die Resozialisierung der Straftäter.

Was ist ein Fachanwalt für Strafrecht?

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist gleichzeitig ein Strafverteidiger und kann ein Pflichtverteidiger sein. Der Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Strafrecht“ wurde 1995 von der Bundesrechtsanwaltskammer eingeführt.

Die nachzuweisenden Kenntnisse der Rechtsanwälte für Strafrecht beinhalten die Methodik und das Recht der Strafverteidigung, zusätzlich materielles Strafrecht inklusive Jugend-, Betäubungsmittel-, Wirtschafts-, Verkehrs- und Steuerrecht sowie das Strafverfahrens-, Jungendstraf-, Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Einen Rechtsanwalt im Strafrecht zeichnet aus:

  • umfassende Kenntnis in der Strafverteidigung
  • qualitätskonforme Rechtsberatung
  • effektive Verteidigung
  • Unterstützung in den Bereichen der Strafrechtspflege

Rechtsanwälte für Strafrecht können sich in Verbänden beteiligen, dazu gehören die

Arbeitsgemeinschaft Strafrecht (DAV),

der Deutsche Strafverteidiger Verband (DSV) und

die Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV).

Wie funktioniert die Vertretung im Strafrecht?

Als Beschuldigter sollten Sie sich im Vorfeld einer Anklage nicht äußern. Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht stellt dann die Vertretung und Verteidigung sicher.

Wichtig: Aufgrund einer Vorladung müssen Sie nicht zur Vernehmung bei der Polizei erscheinen. Stattdessen zeigen wir die Verteidigung an, nehmen Akteneinsicht, können als Ihre Strafverteidiger sämtliche Informationen einsehen und so die beste Verteidigungstaktik festlegen.

Ihr Anwalt für Strafrecht leistet zum Beispiel dann Rechtsbeistand, wenn Sie verhaftet oder die Geschäftsräume Ihres Unternehmens durchsucht werden. Die Akteneinsicht ermöglicht es, die Lage abzuschätzen und die beste Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Der Ablauf eines Strafverfahrens

Wenn die Polizei für eine Straftat einen Verdächtigen ermittelt, muss im Rahmen eines Strafverfahrens (auch Strafprozess genannt) geklärt werden, ob die verdächtigte Person tatsächlich der Täter ist. Das Strafverfahren verfolgt das Ziel, Täter von Straftaten vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen. Das Strafverfahren beginnt, sobald eine Anzeige gestellt wird oder Ermittlungen von Amts wegen aufgenommen werden. Für die Einleitung des Verfahrens muss ein Anfangsverdacht bestehen. Das Verfahren setzt sich aus drei Schritten zusammen:

  1. Wenn Polizei und Staatsanwalt beginnen Beweise zu sammeln, wird das Ermittlungsverfahren eröffnet.
  2. Entscheidet sich das Gericht nach dem Ermittlungsverfahren für eine Anklage, folgt das Zwischenverfahren. Hier wird entschieden, ob es zu einem Hauptverfahren inklusive Gerichtsverhandlung kommt. In dieser Phase kann der Strafverteidiger erneut Akteneinsicht fordern und entlastende Argumente vorbringen. Um diese Chance nutzen zu können, braucht die beschuldigte Person unbedingt einen Rechtsanwalt.
  3. Das Hauptverfahren mit Verhandlung vor Gericht ist in die drei Schritte unterteilt: Eröffnung, Beweisaufnahme und Urteilsverkündung.

Das Strafverfahren wird eingestellt, wenn die Unschuld des Verdächtigen nachgewiesen wird. Ist der oder die Angeklagte schuldig, legt das Gericht eine Strafe fest. Die Art der Strafe ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.

Wer bezahlt die Kosten im Strafverfahren?

Wird die verdächtigte Person für schuldig befunden und verurteilt, muss diese für die Kosten aufkommen. Bei einem Freispruch übernimmt die Staatskasse die Verfahrenskosten.

Im deutschen Rechtsstaat gilt: im Zweifel für den Angeklagten. Rechtsanwalt Sven Rasehorn entwickelt als Fachanwalt für Strafrecht die beste Verteidigungsstrategie für Ihren Fall, um für Sie einen Freispruch bzw. das mildeste Urteil zu erzielen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Burazi & Riedel – Ihre kompetente und freundliche Fachanwaltskanzlei für Strafrecht in Berlin, Ludwigsfelde und Königs Wusterhausen!

Dieses Foto zeigt einen Richterhammer und dient der Verdeutlichung des Artikels zum Thema Fachanwalt für Strafrecht in Ludwigsfelde und Königs Wusterhausen.

Sven Rasehorn
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

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