Versicherungsrecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen privaten Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Davon sind zum Beispiel umfasst: private Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Reiseversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Lebensversicherungen, private Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherungen oder Versicherungen von Sachen (z.B.: Gebäuden oder KfZ). Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Vertretung von Versicherungsnehmern, insbesondere bei der Durchsetzung von Leistungen gegenüber dem Versicherer.
Wir versuchen Ihre Ansprüche zunächst kostengünstig außergerichtlich oder auch beim Ombudsmann durchzusetzen. Häufig ist die Durchsetzung aber auch nur im gerichtlichen Verfahren erfolgreich, da Versicherer berechtigte Leistungen manchmal hartnäckig verweigern.