Vertragsschlüsse und vertragliche Gestaltungen gehören für die meisten Unternehmer und Verbraucher zu den Geschäften des täglichen Lebens. Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Werkverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge, Geldanlagengeschäfte, Darlehensverträge, Versicherungsverträge sind nur einige Beispiele für die Art der Vereinbarungen zwischen zwei und mehreren Vertragsparteien.
Wir beraten im Vorfeld der Vertragsschlüsse zur Streitvermeidung und wir vertreten außergerichtlich und gerichtlich bei der Abwicklung der Vertragsverhältnisse.
Unser Augenmerk liegt darauf, für unsere Mandanten zeitnah Rechtssicherheit zu erlangen und die bestehenden Ansprüche unter Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalles konsequent durchzusetzen.
Hierbei finden wir nicht nur eine juristische Lösung, sondern behalten auch die wirtschaftliche Seite im Blick. Es ist uns wichtig, das Für und Wider eines möglicherwiese lange dauernden Prozesses gründlich abzuwägen. Dafür nehmen wir uns Zeit und beraten Sie rechtzeitig.
Ihr Ansprechpartner zu Fragen des Vertragssrechts ist Rechtsanwalt Zimmermann.